Gebrauchtwagengarantie

Die Gebrauchtwagen-Garantie umfasst folgende Baugruppen: Motor, Schalt- und Automatikgetriebe, Achsgetriebe, Kraftübertragungswellen, Lenkung, Bremsen, Kraftstoffanlage,elektrische Anlage, Komfortelektrik, Klimaanlage, Kühlsystem, Sicherheitssysteme und Abgasanlage.

Darüber hinaus bietet die Gebrauchtwagen-Garantie folgende Vorteile:

  • Laufzeit 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Auslieferung an den Käufer
  • Aushändigung eines Garantieheftes mit Leistungsbeschreibung bei Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer
  • Baugruppengarantie
  • Übertragbarkeit der Garantie bei Wiederverkauf an privat innerhalb der Garantiezeit
  • problemlose und schnelle Hilfe im Schadenfall deutschland- und europaweit
  • bargeldlose Abwicklung von Garantieschäden bei Reparatur

erweiterte Gebrauchtwagengarantie

Fahrzeuge, die innerhalb der ersten 6 Jahre nach Erstzulassung an den Garantienehmer ausgeliefert werden bzw. bei Servicegarantien zum Tag der Verlängerung und bei Quereinsteigern zum Zeitpunkt des Garantiebeginns, nicht älter als 6 Jahre sind und die zu diesem Zeitpunkt eine Gesamtfahrleistung von unter 150.000 km aufweisen, können durch den Garantiegeber eine erweiterte Garantie erhalten.

Diese erweiterte Garantie gewährt zusätzlich die Funktionsfähigkeit aller mechanischen undelektrischen Bauteile des im Kaufvertrag/Werkvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeugs, mit Ausnahme der Garantieausschlüsse.

Für detaillierte Angaben zu den Garantiebedingungen steht Ihnen unser Verkaufsteam jederzeit gerne zur Verfügung.