Der kleine Unterschied  

 Mehr Reichweite als je zuvor und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für alle, die mit der Zeit fahren: Der e‑up! Style „Plus” macht e-Mobilität noch einfacher. Und einfach noch besser. 

 

e-Mobilität zahlt sich aus: der Umweltbonus

Weil Sie mit dem Kauf eines Elektrofahrzeugs besonderes Verantwortungsbewusstsein beweisen, werden Sie belohnt: mit dem Umweltbonus von bis zu 9.570 €*.

Wir unterstützten Sie bei den Formalitäten, damit Sie den notwendigen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen können. Auf dem Online-Portal des BAFA können Sie sich umfassend über die Fördervoraussetzungen informieren. 

 

 

 

 

* Mit Stand vom 03.01.2022 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 9.000 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 6.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 3.000 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.  Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.