Die Umweltprämie 2018 - Details für die Marke Audi
Fragen & Antworten sowie Beispielangebote
Die Umweltprämie ist eine vom Hersteller gezahlte finanzielle Kaufunterstützung und ähnelt einer Abwrackprämie. Mit dieser Prämie soll der Kauf von Fahrzeugen mit modernen Euro 6-Motoren sowie Elektro- und Hybridfahrzeugen angekurbelt werden, bei gleichzeitiger Verschrottung der weniger umweltfreundlichen alten Dieselfahrzeuge mit der Euro 1 bis 4-Norm.
Wer bereit ist seinen alten Diesel zu verschrotten, wird in der Zeit ab dem 18.10.2018 bei Kauf eines Audi Neu-, Vorführ- oder Werksdienstwagen mit der genannten Prämie belohnt. Die Prämie kann dabei auf die Barzahlungskonditionen angerechnet werden oder aber auch mit Finanzierung und Leasing verknüpft werden.
Die Höhe der Umweltprämie ist modellabhängig.
Weiterführende Angaben entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.
Fahrzeugtyp** |
Umweltprämie |
Umweltprämie |
Umweltprämie |
Audi A1 |
3.000,00 Euro |
2.250,00 Euro |
2.250,00 Euro |
Audi A3 / TT |
5.000,00 Euro |
3.750,00 Euro |
3.750,00 Euro |
Audi Q2 / Q3 |
4.000,00 Euro |
3.000,00 Euro |
3.000,00 Euro |
Audi A3 e-tron |
6.785,00 Euro |
5.000,00 Euro |
5.000,00 Euro |
Audi A4 / A5 / Q5 |
8.500,00 Euro |
6.375,00 Euro |
6.375,00 Euro |
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- |
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Audi A6 / A7 |
9.000,00 Euro |
6.750,00 Euro |
6.750,00 Euro |
Audi Q7 / Q8 / A8 |
10.000,00 Euro |
7.500,00 Euro |
7.500,00 Euro |
** Jeweils inklusive der unterschiedlichen Derivate, wie z.B. Sportback, Limousine, Avant, Cabrio, Coupé, etc.
Die Umweltprämie ist mit weiteren Barzahlungs-, Finanzierungs- und Leasingkonditionen kombinierbar.
Aktionskriterien
- Bei Inzahlungnahme Ihres privaten PKWs und ggf. LKWs (bis 3,5t) aller Marken (auch Konzernfahrzeuge) mit Dieselmotor der Euro 1 bis inkl. Euro 4-Schadstoffklasse
- Gilt für Privatkunden und gewerbliche Kunden
- Mindesthaltedauer auf eigenen Namen, Zulassung in Deutschland und Europa von mindestens 6 Monate vor Abschluss des Kaufvertrags eines Neu- oder jungen Gebrauchtwagen. Späteste bereits erfolgte Zulassung auf eigenem Namen vor dem 01.10.2018.
- Gebrauchtwagen darf bereits abgemeldet sein.
- Ausnahmen von den genannten Kriterien (z.B. Großkunden, fehlende Halteridentität in der Zulassung) müssen beim Verkäufer angefragt werden.
Hier finden Sie die Euro-Norm im Fahrzeugschein
Schlüsselnummer im Fahrzeugschein |
Euro-Norm |
01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77 |
Euro 1 |
25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 |
Euro 2 |
30, 31, 36, 37, 42, 44-61 |
Euro 3 |
32, 33, 38, 39, 43, 62-70 |
Euro 4 |
35A0 bis 35M0 |
Euro 5 |
36N0 bis 36Y0 |
Euro 6 |
Hinweis: Die in der Frontscheibe eingeklebte Feinstaubplakette entspricht nicht notwendigerweise der Euro-Norm des Fahrzeugs.
Die Umweltprämie ist eine vom Hersteller gezahlte finanzielle Kaufunterstützung und ähnelt einer Abwrackprämie. Mit dieser Prämie soll der Kauf von Fahrzeugen mit modernen Euro 6-Motoren sowie Elektro- und Hybridfahrzeugen angekurbelt werden, bei gleichzeitiger Verschrottung der weniger umweltfreundlichen alten Dieselfahrzeuge mit der Euro 1 bis 4-Norm.
Wer bereit ist seinen alten Diesel zu verschrotten, wird in der Zeit ab dem 18.10.2018 bei Kauf eines Audi Neu-, Vorführ- oder Werksdienstwagen mit der genannten Prämie belohnt. Die Prämie kann dabei auf die Barzahlungskonditionen angerechnet werden oder aber auch mit Finanzierung und Leasing verknüpft werden.
Die Höhe der Umweltprämie ist modellabhängig.
Weiterführende Angaben entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.
Fahrzeugtyp** |
Umweltprämie |
Umweltprämie |
Umweltprämie |
Audi A1 |
3.000,00 Euro |
2.250,00 Euro |
2.250,00 Euro |
Audi A3 / TT |
5.000,00 Euro |
3.750,00 Euro |
3.750,00 Euro |
Audi Q2 / Q3 |
4.000,00 Euro |
3.000,00 Euro |
3.000,00 Euro |
Audi A3 e-tron |
6.785,00 Euro |
5.000,00 Euro |
5.000,00 Euro |
Audi A4 / A5 / Q5 |
8.500,00 Euro |
6.375,00 Euro |
6.375,00 Euro |
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Audi A6 / A7 |
9.000,00 Euro |
6.750,00 Euro |
6.750,00 Euro |
Audi Q7 / Q8 / A8 |
10.000,00 Euro |
7.500,00 Euro |
7.500,00 Euro |
** Jeweils inklusive der unterschiedlichen Derivate, wie z.B. Sportback, Limousine, Avant, Cabrio, Coupé, etc.
Die Umweltprämie ist mit weiteren Barzahlungs-, Finanzierungs- und Leasingkonditionen kombinierbar.
Aktionskriterien
- Bei Inzahlungnahme Ihres privaten PKWs und ggf. LKWs (bis 3,5t) aller Marken (auch Konzernfahrzeuge) mit Dieselmotor der Euro 1 bis inkl. Euro 4-Schadstoffklasse
- Gilt für Privatkunden und gewerbliche Kunden
- Mindesthaltedauer auf eigenen Namen, Zulassung in Deutschland und Europa von mindestens 6 Monate vor Abschluss des Kaufvertrags eines Neu- oder jungen Gebrauchtwagen. Späteste bereits erfolgte Zulassung auf eigenem Namen vor dem 01.10.2018.
- Gebrauchtwagen darf bereits abgemeldet sein.
- Ausnahmen von den genannten Kriterien (z.B. Großkunden, fehlende Halteridentität in der Zulassung) müssen beim Verkäufer angefragt werden.
Hier finden Sie die Euro-Norm im Fahrzeugschein
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Verkauf Neuwagen
Fon: 03461-5601-25
Fax: 03461-5601-16
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Fon: 03461-5601-14
Fax: 03461-5601-24
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