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Förderprämie bis 6.000 €

Für Elektro-Autos, Plug-in-Hybride & Range Extender

Förderprämie E-Autos | Autohaus Rudolph

 

Förderprämie für E-Autos.

Nutzen Sie die staatliche Subvention für Elektroautos um auf
klimafreundliche Mobilität um- oder einzusteigen – gilt für alle Marken.


Elektroautos fahren lokal emissionsfrei und sind über den gesamten Lebenszyklus bereits heute deutlich klima- und umweltfreundlicher als Verbrenner. Zudem sind die Energiekosten pro 100 km oft deutlich niedriger, sie benötigen keinen Ölwechsel und haben keinen Kupplungsverschleiß – das spart Werkstattkosten.
(Weitere Informationen zur E-Auto-Förderung erhalten Sie beim Bundesministerium.)

Schauen Sie sich unsere Fahrzeugangebote an. Wir bieten Ihnen attraktive Konditionen für ihr neues E-Auto.

 

 

Škoda Fabia

Škoda Enyaq 85

Elektromotor (210 kW) Automatik | Energieverbrauch (kombiniert): 15,0 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse (kombiniert): A

 

Audi Q4 Sportback e-tron

Audi Q4 Sportback 40 e-tron

Elektromotor (150 kW) Automatik | Energieverbrauch (kombiniert): 16,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse (kombiniert): A

 

 

  • Basisförderung: Beträgt 3.000 € für rein batteriebetriebene Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
  • Förderung für Familien: Pro Kind 500 € zusätzlich, max. 1.000 € (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
  • Soziale Staffelung: Plus 1.000 € bei unter 60.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 € bei unter 45.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen/Jahr
  • Gilt für alle E-Fahrzeuge (BEV/PHEV) die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden
  • Nur für Privatpersonen
  • Bei Kauf oder Leasing von Neuwagen BEV & PHEV aller Marken
  • Basisprämie: 3.000 € (BEV) und 1.500 € (PHEV)
  • Kinderbonus: +500 € pro Kind (max. 1.000 €)
  • Soziale Staffelung: +1.000 € bei <60.000 €
  • Was wird gefördert? Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet. Förderfähig sind alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb
    Start der Förderung: Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann auch rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 01.01.2026.
  • Wer kann die Förderung beantragen? Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines E-Autos. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschieb sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahre) um 5.000 € je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
  • Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die max. drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für verheiratete Personen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solchen in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin des Partner hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).
  • Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung: Sie können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen. Die Details der Berechnungsgrundlage sowie das weitere Vorgehen werden noch in der Förderrichtlinie veröffentlicht (Federführung liegt beim Bundesumweltministerium) – es entstehen dadurch keine Nachteile, da die Förderung ein Jahr rückwirkend beantragt werden kann.)
  • Weitere Informationen zur E-Auto-Förderung erhalten Sie beim Bundesministerium.

 

 

BEV = Battery Electric Vehicle | PHEV = Plug-in Hybrid Eletric Vehicle
Link zum Bundesminsterium: Bundesministerium E-Auto-Förderung (Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.)